Kundgemacht im A.Bl. vom 2. Februar 1971, Nr. 5.
Es wird festgestellt, daß der obgenannte Vertragspartner bereits für....................... Jahre eine Berufstätigkeit ausgeübt hat, die den übertragenen Aufgaben entspricht.
Seine Gehaltsbezüge werden in Lire ............................... festgesetzt, gemäß D.P.L.A. Nr. ............ vom ......................
Das 13. Monatsgehalt wird im Verhältnis zur Anzahl der geleisteten Dienstmonate berechnet und jeder Monatsbruchteil von über 15 Tagen wird diesbezüglich als voller Monat angerechnet.