Kundgemacht im A.Bl. vom 2. Februar 1971, Nr. 5.
Alles was nicht ausdrücklich mit diesem Vertrag geregelt ist, fällt unter dieBestimmungen des Landesgesetzes vom 31. Juli 1970, Nr. 17 und derentsprechenden Durchführungsverordnung, die mit D.P.L.A. .............................. registriert beim Rechnungshof am ..................... Reg. ...................Blatt .......................... genehmigt wurde.