(1) Gegen das negative Gutachten der vorgesetzten Direktorin kann das Personal innerhalb von 15 Tagen eine begründete Beschwerde an die Kindergarteninspektorin oder an den ladinischen Schulamtsleiter für das Personal der ladinischen Ortschaften einreichen, die/der nach Rücksprache mit der Direktorin und dem betroffenen Personal, das in dieser Angelegenheit eine Vertrauensperson beiziehen kann, endgültig entscheidet.