Kundgemacht im Amtsblatt vom 17. Februar 2009, Nr. 8.
(1) Mit Wirkung ab 01.04.2008 steht dem Lehrpersonal und diesem gleichgestelltes Personal für die Durchführung von unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen, ab der vierten Stunde im Außendienst, eine Stundenvergütung im Ausmaß von 2,80 € zu.
(2) Teile von Stunden über der 30. Minute werden zur vollen Stunde aufgerundet.