(1) Den befähigten Prüfern/Prüferinnen, welche dem Berufsbild Führerscheinprüfer/in angehören oder die Prüfungen zum Lenken von Kleinkrafträdern abnehmen, die vorwiegend und kontinuierlich die Aufgaben eines Prüfers/einer Prüferin ausüben, wird eine monatliche Aufgabenzulage zwischen 10 und 15 Prozent des Anfangsgehalts der unteren Besoldungsstufe der Zugehörigkeits-Funktionsebene zuerkannt, wobei folgende Kriterien zu berücksichtigen sind: