(1) Wer aufgrund horizontaler oder vertikaler Mobilität in ein neues und unterschiedliches Berufsbild eingestuft wird, muss die vorgesehene Probezeit ableisten. Während der Probezeit wird auf alle Fälle das unbefristete Dienstverhältnis zugesichert, das zum Zeitpunkt der Einstufung in das neue Berufsbild bestanden hat.