Beschluss Nr. 139 vom 07.02.2011
Richtigstellung des Beschlusses Nr. 1947/10 - Bestimmung der Zulage für die Bekleidung eines Mandats für die nicht der Landesverwaltung angehörenden Mitglieder in Verwaltungsräten und Rechnungsprüferkollegien der instrumentellen Körperschaften des Landes
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