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Beschluss Nr. 3167 vom 30.12.2009
Neue Leitlinien für die Departements

Anlage

NEUE LEITLINIEN FÜR DIE DEPARTEMENTS

 
1. VORWORT
Der Art. 14, Absatz 4, des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, über die „Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes“, in geltender Fassung (Art. 12, Absatz 4, des Landesgesetzes vom 2. Oktober 2006, Nr. 9,  Änderungen der Ordnung des Landesgesundheitsdienstes“) sieht vor, dass der Sanitätsbetrieb das Departement als grundlegendes Führungsmodell bezirks- bzw. betriebsweit einführt.
Ziel dieses Modells ist die Optimierung der medizinischen Versorgung.
In dieser Organisationsform, bei der die systematische, strukturelle bzw. funktionelle Zusammenarbeit unterschiedlicher Leistungsträger im Vordergrund steht, finden Ressourcen einen gezielteren Einsatz; dies erhöht die Wirksamkeit und Effizienz der wissenschaftlich fundierten medizinischen Leistung, verkürzt den diagnostischen und therapeutischen Weg für den Patienten, verbessert die Sicherheit, steigert die wahrgenommene und die tatsächliche Qualität.
Die bisherige Erfahrung mit diesem Organisationsmodell hat jedoch gezeigt, dass der praktischen Umsetzung noch Grenzen gesetzt sind: diese zu überwinden ist Zweck der vorliegenden Fassung der Departementrichtlinien.
Eine straffe Organisation, klare Formulierung der kurz- und mittelfristigen Departementziele, dokumentierte Aufgabenzuteilung, transparente Indikatoren für das Erreichen der Departementziele,  sowie Benennung der Folgen bei deren nicht Erreichen schaffen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Organisationsmodells.
Zum Erreichen der obgenannten Ziele wird ausserdem eine neue Organisationsform der Zusammenarbeit vorgesehen (siehe Abs. 2)
Die vorliegenden Leitlinien dienen dazu, die Kriterien und die entsprechenden Grundsätze festzulegen, auf die sich der Sanitätsbetrieb des Landes bei der Errichtung der:
- Krankenhausdepartements
- Departements für die Verbindung Krankenhaus-Territorium
- und der betriebsweiten Departements
zu stützen hat, so wie es in der Betriebsordnung geregelt ist.
 
2. DEFINITION und ART (Typologie) DES DEPARTEMENTS
Das Departement besteht aus homogenen komplexen und/oder einfachen Strukturen, die fachlich nahestehend, komplementär oder als Referenzzentrum eingestuft sind. Sie verfolgen  gemeinsame Ziele, sind daher voneinander abhängig und entwickeln innovative und sich ergänzende Organisationsmodelle.
Die Strukturen, welche das Departement bilden sind in Bezug auf die Aufgaben und gesteckten Ziele  organisatorisch und verwaltungsmäßig vernetzt.
Innerhalb des Departements behalten die Strukturen ihre klinische und pflegerische Autonomie in Bezug auf die berufliche Verantwortung der Mitarbeiter und die Vereinheitlichung der Abläufe.
Es gibt zwei Arten von Departements:

a) strukturelle Departements: komplexe und einfache Strukturen können angegliedert und gemeinsam geführt werden, wenn sie homogene oder komplementäre Tätigkeiten ausüben. Dies zwecks Förderung der gemeinsamen Führung der zugewiesenen Mitarbeiter, der Räumlichkeiten und der technisch-instrumentellen Ressourcen.

b) funktionelle Departements, werden zusammengesetzt aus komplexen und einfachen Strukturen die gemeinsame Ziele anstreben. Sie können sich jedoch unter dem Gesichtspunkt der funktionellen Angliederung unterscheiden.

Die Departments können sich aus Strukturen des Krankenhauses, des Bezirkes und des Sanitätsbetriebes zusammensetzen.
Sie können sich aus Krankenhaus- und territorialen Strukturen zusammensetzen und bilden damit das bereichsübergreifende Departement, welches die Verbindung zwischen Krankenhaus und Territorium darstellt.
Betriebsinterne und/oder bereichs-übergreifende Departements sind für die Koordination und Qualitätsverbesserung der klinischen und fachärztlichen Tätigkeiten, unter Berücksichtigung der zu erbringenden Leistungen auf Betriebsebene, zuständig.
Der Errichtungsbeschluss der obgenannten Departements muss die gemeinsamen Ziele regeln und die Richtlinien für die Zusammenarbeit der verschiedenen zusammengeschlossenen Bereiche enthalten (vernetztes Modell).
Strukturelle Departements auf Bezirksebene sind hauptsächlich auf die interne Organisation der einzelnen Strukturen ausgerichtet.
 
Organisationsformen mit verbindlicher Zusammenarbeit
 
Dort wo es sinnvoll erscheint, hat der Sanitätsbetrieb die Möglichkeit, als Alternative zum Departement, verschiedene Bereiche mit homogener Ausrichtung durch eigene Vereinbarungen zu regeln, eventuell auch als Projekte, mit dem Ziel die Qualität zu verbessern und die klinischen Tätigkeiten zu reorganisieren.
Obgenannte Organisationsformen (Vereinbarungen) mit verbindlicher Zusammenarbeit, die auch zwischen Strukturen von verschiedenen Bezirken abgeschlossen werden können, müssen die Zweckbestimmung, das Ziel, die erforderlichen Instrumente sowie die zur Verfügung stehenden Ressourcen für jede einzelne Struktur, die Kriterien und die Art der Bewertung und die Dauer enthalten. Die Vereinbarungen müssen unter Berück-sichtigung der Vorgaben und mit Beschluß der Betriebsdirektion abgefasst werden.
Diese Organisationsformen sind für die betroffenen Strukturen verbindlich und gelten  auch in Bezug auf die Bewertung der Direktoren und Verantwortlichen.
 
Obgenannte neue Organisationsformen werden dem Sanitätsrat und den Gewerkschaften vorgestellt.
 
Bei der Ausarbeitung der Departementziele und der anderen Organisationsformen müssen die   die MBO- (Management by objects) Prozeduren und Modulistik berücksichtigt werden.
 
Mobilität des Personals
Um eine Verbesserung der Dienste zu erlangen, die Qualität zu steigern und die Professionalität der Mitarbeiter in den verschiedenen Strukturen berücksichtigen zu können ist innerhalb des Departements bzw. innerhalb der obgenannten Organisationsformen die Mobilität des Personals vorgesehen. Dabei müssen die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und die Modalitäten mit den Gewerkschaften vereinbart werden.
 
3. ZWECKBESTIMMUNG, Zielsetzung, AUFGABEN
Ziel des Departements ist die Verbesserung der Organisation der Abteilungen und Dienste, in Bezug auf die Wirksamkeit und Angemessenheit der erbrachten Leistungen, die angemessene Einsetzung des Personals und der Geräte, der Betten und des Verbrauchsmaterials, die Koordinierung und Vernetzung der Tätigkeiten der Strukturen innerhalb des Departements und die Vernetzung zwischen  Krankenhaus und territoriale Dienste.
Das Departement verfolgt insbesondere folgende Ziele:

·  die laufende Qualitätsverbesserung der Dienste und der medizinischen Leistungen;

·  die Entwicklung der Forschungs-, Lehr-, Aus- und Weiterbildungstätigkeiten der Strukturen des Departements; die Entwicklung neuer Organisationsmodelle im Hinblick auf die Mitarbeiterführung, wobei die fachübergreifende und multiprofessionelle Teamarbeit gefördert werden muss;

·  die Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Betreuungspfade und die Anwendung von Protokollen, welche die bestmögliche Homogenität und Sicherheit bei den organisatorischen- pflegerischen Abläufen und bei der Verwendung der Geräte sicherstellen;

·  Formulierung von Vorschlägen im Bezug auf die Investitionspläne für Geräte;

· Verwaltung des Budgets, das dem Departement zugewiesen ist.

Außer den oben angeführten, kann der Betrieb dem Departement weitere Aufgaben zuweisen, falls diese  als prioritär eingestuft werden.
 
4. ORGANISATION
4.1. Auswahlkriterien für das Departement
In Anbetracht folgender Kriterien legt jeder Betrieb  die Anzahl und die Art der Departements fest:

a) im Rahmen der betrieblichen Planung, um gemeinsame Ziele zu verfolgen;

b) homogene Bereiche, Intensität und Abstufung der Betreuung;

c) Krankheitsbild und/oder Fachbereich, Organsystem;

d) Altersstufen;

e) besser eingesetztes Betreuungsangebot, Funktionalität und Vorteile im Kosten/Nutzenverhältnis, mit dem vorrangigen Ziel der qualitätsorientierten Leistung;

f) Mindestkriterium für die Errichtung eines Departments ist die Angliederung von 4 oder mehreren komplexen Strukturen.

4.2. Errichtungsverfahren der Departements
Das Departement wird nach Anhören des/der Bezirksdirektoren und des Sanitätsrates mit Beschluss des Generaldirektors errichtet. Die Errichtung jedes Departements muss im Einklang mit den Richtlinien des Landesgesundheitswesens erfolgen.
 
5. ENTSCHEIDUNGSEBENEN und Departementkomitee
Als Entscheidungsträger des Departements ist der Departementdirektor vorgesehen.
Das Departementkomitee hat eine beratende Funktion und dessen Zusammensetzung und  Aufgaben werden im Errichtungsbeschluss des Departements festgelegt.
5.1. Der Direktor des Departements
Der Direktor des Departements wird mit Beschluss des Generaldirektors, auf Vorschlag des Sanitätsdirektors, im Einklang mit dem Bezirksdirektor, wenn es sich um Departements auf Bezirksebene oder nach Anhören der Bezirksdirektoren, wenn es sich um Departements auf Betriebsebene handelt, ernannt. Üblicherweise wird er unter den Direktoren der komplexen Strukturen ausgewählt.
Solange kein Direktor für den Auftrag zur Verfügung steht, können dessen Funktionen vom Sanitätskoordinator ausgeübt werden bzw. kann ein funktionelles Departement auf Bezirksebene von dem Leiter einer einfachen, nicht angegliederten Struktur, die dem Departement angehört, geführt werden.
Die Dauer des Auftrages beträgt höchstens drei Jahre und kann dann erneuert werden. Der Direktor des Departements kann, laut den geltenden Bestimmungen, vom Generaldirektor mit stichhaltigen Begründungen, vor Ablauf des Dreijahresauftrages von seinem Amte enthoben werden.
Die Ernennung bzw. eventuelle Erneuerung des Departmentsdirektors ist für den entspechenden Zeitraum, direkt mit dem 5 jährigen Direktionsauftrag, den Jahreszielen und der Anerkennung der beruflichen Entwicklung gekoppelt.
Für die Dauer des Auftrags als Departmentdirektor behält der Direktor des Departements die Direktion der komplexen/einfachen Struktur bei.
5.1.1. Aufgaben des Direktors des strukturellen Departements
Der Direktor des strukturellen Departements nimmt, in enger Zusammenarbeit mit dem Koordinator des Departements, folgende Aufgaben wahr.
FÜHRUNGSFUNKTIONEN

a) er garantiert die Verwaltung der gemeinsamen Ressourcen des Departements;

b) er übernimmt die Budgetprogrammierung, die Koordinierung, die Vernetzung, die klinisch-organisatorische und wirtschaftliche Kontrolle, einschließlich der Beachtung der Sicherheitsbestimmungen und des Datenschutzes;

c) er beruft die Sitzungen des Departmentkomitees ein, führt den Vorsitz und übermittelt die Sitzungsprotokolle an die Betriebs- und   Bezirksdirektion;

d) bezüglich Betriebsziele und Programme ist er zusammen mit dem Koordinator die Bezugsperson für die Ärztliche Direktion des Krankenhauses/Territoriums, die Bezirksdirektion und die Betriebsdirektion;

e) er bereitet den Personalentwicklungsplan vor;

f) er koordiniert und bereitet, im Einklang mit den Richtlinien der Betriebsdirektion, die erforderlichen Organisationsmodelle für die internen Notfälle vor;

g) er koordiniert die Aufzeichnung und die Sammlung der Daten und Informationen.

 
Strukturelle und technologische Ressourcen

a) Koordinierung, Vernetzung und Kontrolle der Qualität, der Sicherheit, der Funktionalität und der Benutzung der Strukturen, der Einrichtungen und Geräte;

b) Meldung und Vorschläge in Bezug auf den Bedarf an außerordentlicher Wartung und/oder Ersatz und/oder technischer Erneuerung;

c) Programmierung des Gebrauchs der zugewiesenen Betten innerhalb der Strukturen des Departements;

d) Planung der ambulanten Tätigkeit;

e) Planung der Nutzung der zugeteilten Operationssäle;

f)  Supervision der Anschaffung von Gütern und Diensten, des Verbrauchs und der Lagerbestände für das gesamte Departement.

Personal

o Führung und Bewertung des zugewiesenen Personals im eigenen Kompetenzbereich.

Budget

o Erstellung und Verhandlung des Departementbudgets mit der zuständigen Direktion, aufgrund der eingebrachten Vorschläge des Departementkomitees, für die einzelnen Strukturen.

Zur Verwaltung der gemeinsamen Ressourcen kann der Direktor des Departements Direktoren und Verantwortliche der Strukturen delegieren.
Bei Nichtbesetzung der Stelle des Direktors und bis zu dessen Ernennung werden die entsprechenden Aufgaben vom Sanitätsdirektor (Departement auf Betriebsebene) bzw. Sanitätskoordinator (Departement auf Bezirksebene) oder von einer von ihnen delegierten Person, wahrgenommen.
Der Stellvertreter des Direktors wird auf Vorschlag des Direktors selbst, vom Generaldirektor ernannt und unter den Direktoren der komplexen Strukturen ausgewählt. Der Direktor des Departements kann diesem Aufgaben übertragen, die in seine Zuständigkeit fallen.
5.1.2. Aufgaben des Direktors des funktionellen Departements
Dem Direktor werden dieselben Aufgaben des  Direktors des strukturellen Departements übertragen, mit Ausnahme der Verwaltung des Budgets der einzelnen Strukturen, des Personals, der medizintechnischen Geräte und der Räumlichkeiten, die ausschließlich von den einzelnen Strukturen genutzt werden.
Die Aufgaben werden im Errichtungsbeschluss des Departements festgelegt.
5.2. Das Komitee des strukturellen und funktionellen Departements
5.2.1. Zusammensetzung
Das Komitee des strukturellen und funktionellen Departements ist wie folgt zusammengesetzt:

a) die Direktoren aller komplexen Strukturen, die dem Departement angehören;

b) die Verantwortlichen der einfachen Strukturen, die nicht an eine komplexe Struktur angegliedert sind;

c) der Koordinator des Personals im Verantwortungsbereich der Pflegedirektion (nachfolgend als Koordinator des Departements bezeichnet);

d) ein Koordinator des nicht ärztlichen Sanitätspersonals für die jeweilige komplexe Struktur des Departements;

e) ein Vertreter der Ärzte oder des akademischen leitenden Sanitätspersonals, der vom Sanitätsdirektor vorgeschlagen wird;

f) ein Vertreter des nicht ärztlichen Sanitätspersonals, der von der Pflegedirektion vorgeschlagen wird.

Die Funktionen des Sekretärs werden von einem Verwaltungsbeamten wahrgenommen. Es ist Aufgabe des Sekretärs, die Verwaltungsakte, welche die Tätigkeit des Departements betreffen, einschließlich der Erstellung der Tagesordnung und die Führung des Protokolls durchzuführen.
Außerdem sind noch folgende Personen berechtigt, ohne Stimmrecht an den Sitzungen teilzunehmen:
der Bezirksdirektor, die ärztlichen Direktoren und die Pflegedienstleiter der Krankenhäuser bzw. des Territoriums oder dessen Stellvertreter, der ärztliche Direktor und der Pflegedienstleiter des Bereiches Territorium, der Sanitätsdirektor und der Pflegedirektor.
Es können, falls für notwendig erachtet, andere Experten der Krankenhausstrukturen oder des Territoriums, die mit dem Departement zusammenarbeiten, eingeladen bzw. konsultiert werden.
Das Komitee mit beratender Funktion für den Direktor des Departements trifft sich ordnungsgemäß mindestens vier Mal jährlich und außerordentlich auf Einladung des Direktors oder auf Antrag der Mehrheit der Mitglieder.
Für die Gültigkeit der Sitzungen ist die einfache Mehrheit (50% + 1) der Mitglieder notwendig.
Entscheidet der Direktor des Departments gegen die Meinung der Mehrheit der Mitglieder des Komitees, muss er dafür eine schriftliche Begründung zu Protokoll geben.
5.2.2. Aufgaben des Komitees der strukturellen und funktionellen Departements
Das Departementkomitee nimmt folgende Aufgaben wahr:

a) es definiert die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele für das laufende Jahr;

b) es beteiligt sich an der Festlegung der Organisationsmodelle des Departements;

c) es erarbeitet Vorschläge für den zweckmäßigen Einsatz, die Mobilität und die Vernetzung des Personals innerhalb des Departements;

d) es erarbeitet Vorschläge für die Verwaltung der Geräte, die dem Departement zugeteilt wurden;

e) es liefert Anleitungen für die Führung des Budgets, das dem Departement zugewiesen ist;

f) es legt die Modelle für die Überprüfung und Bewertung der Qualität der erbrachten Betreuung fest;

g) es schlägt Fort- und Weiterbildungspläne für das Personal vor;

h) es erarbeitet praktische Vorschläge im Hinblick auf den Bedarf an Personal und an instrumentellen Ressourcen, wobei die Prioritäten angeführt werden müssen;

i)  es erarbeitet in gekürzter Form den Jahresbericht über die durchgeführten Tätigkeiten und das Programm der Zielsetzungen, die das Departement im darauffolgenden Jahr zu verwirklichen gedenkt und übermittelt diesen an jedem Jahresende durch den Direktor des Departements an die Betriebsdirektion;

j)  es fördert und koordiniert die Entwicklung der Protokolle, der diagnostischen und therapeutischen Betreuungspfade, u.a. jene zur Betreuungskontinuität;

k)  es beurteilt außerdem jeden anderen Vorschlag oder jede andere Angelegenheit, die von der Betriebsdirektion, von der Bezirksdirektion oder von einzelnen Mitgliedern des Departements dem Direktor des Departements unterbreitet werden, im Hinblick auf besonders wichtige Probleme oder Vorfälle.

6. RESSOURCEN DES STRUKTURELLEN DEPARTEMENTS
Das strukturelle Departement verfügt über folgende Ressourcen:

a) Personal;

b) bauliche Strukturen;

c) Geräte;

d) finanzielle Ressourcen, die von der betrieblichen Programmierung vorgesehen sind.

Man unterscheidet folgende Ressourcen:

a) Ressourcen die dem gesamten Departement angehören und daher gemeinsam benützt werden;

b) Ressourcen, die den einzelnen Strukturen des Departements angehören und daher nicht gemeinsam benützt werden.

Für die strukturellen Departements werden die folgenden Kriterien zur Verteilung der Ressourcen festgelegt:
- an die einzelnen komplexen Strukturen oder an die einfachen Strukturen, die nicht an eine komplexe Struktur angegliedert sind, werden von der Bezirks- oder von der Generaldirektion zugewiesen:

·  das ärztliche und das leitende Sanitätspersonal bzw. dessen gleichgestelltes Personal, für welches zur Anstellung im öffentlichen Dienst eine eigene Spezialisierung erforderlich ist;

·  die Räumlichkeiten, die ausschließlich für die Aufgaben der Struktur genutzt werden;

·  die Geräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich von der Struktur benützt werden.

 
A) Dem Departement werden zugeteilt:

· das Pflege- und/oder Medizintechnische- und/oder Rehabilitationspersonal, das Verwaltungspersonal, die Pflegehelfer und sozio-sanitären Hilfskräfte bzw. alle anderen zusätzlichen Mitarbeiter als auch andere Berufsbilder des Departements;

· das nicht ärztliche akademische Personal, für welches zur Anstellung im öffentlichen Dienst keine eigene Spezialisierung erforderlich ist;

· die Arbeitsräume, die stationären Einrichtungen, die Nebenräume und die Geräte, die von mehreren Strukturen benützt werden, ambulante Einrichtungen Büros und Verwaltungsdienste, diagnostische Einrichtungen und Laboratorien;

· die Programme, die Projekte, die Pläne des Departements;

· alle weiteren Ressourcen, die zur Zielerreichung erforderlich sind.

B) Für die Inbetriebnahme des Departements sind vorgesehen:

· die Güter und alle erforderlichen Dienste für das gute Funktionieren des Departements.

In Beachtung dieser und der vom Departementkomitee des Departements erteilten internen Anweisungen, vereinbart der Direktor des Departements mit den jeweiligen Direktoren und Verantwortlichen die jährlichen Programme und Tätigkeitspläne, welche von den einzelnen Strukturen verwirklicht werden. Er teilt den einzelnen Strukturen innerhalb des Departements die Ressourcen zu.
 
7. Direktor der komplexen Struktur des strukturellen Departements
Aufgaben und zugewiesene Ressourcen
Die Funktionen des Direktors der komplexen Struktur  sind in der Betriebsordnung verankert. Er übt ausserdem die folgenden Funktionen für die eigene Struktur aus:

o   er garantiert die Verwaltung der zugewiesenen Ressourcen (Struktur, Personal, Geräte) und ihre Integrierung mit den gemeinsamen Ressourcen des Departements;

o   er garantiert die Aktivitäten im Hinblick auf ihre Beschaffenheit und Menge, die im Rahmen des Budgets programmiert sind;

o   er bestimmt in seiner Struktur die Verfahren für die Feststellung und Bewertung der Betreuungsqualität;

o   er beteiligt sich aktiv an den Tätigkeiten des Departements.

Budget

a) Erstellung des Budgets für die Struktur und Verhandlung mit dem Direktor des strukturellen Departements;

b) Durchführung der programmierten Tätigkeiten zur Erreichung der im Budget des Departements festgelegten Ziele  und verantwortlich für die Inhalte, die in die Zuständigkeit seiner Struktur fallen;

c) Teilnahme an den Verhandlungen des Departement-Budgets mit der Bezirksdirektion.

 
8. Direktor der komplexen Struktur des funktionellen Departements
Der Direktor der komplexen Struktur des funktionellen Departements nimmt dieselben Aufgaben wie der Direktor, der einem strukturellen Departement angehört, wahr, mit Ausnahme jener Funktionen, welche die gemeinsame Führung des Personals, der technischen und strukturellen Ressourcen betreffen, sofern dies nicht ausdrücklich im Errichtungsbeschluss des Departements, bzw. im  Abkommen (siehe Kapitel 2), zur Erreichung der vorgegebenen Ziele festgelegt sind.
 
9. Verantwortlicher einer einfachen Struktur, die nicht einer komplexen angegliedert ist
Aufgaben
Der Verantwortliche einer einfachen Struktur, die nicht einer komplexen angegliedert ist, übt die Funktionen aus, welche in der Betriebsordnung beschrieben sind und übernimmt, in Bezug auf die durchgeführten Tätigkeiten und die Handhabung der zugewiesenen Ressourcen und des Budgets, dieselben Aufgaben wie der Direktor der komplexen Struktur.
 
10. VERANTWORTLICHER EINER EINFACHEN STRUKTUR, DIE EINER KOMPLEXEN STRUKTUR ANGEGLIEDERT IST
Der Verantwortliche einer einfachen Struktur, die einer komplexen angegliedert ist, übt die Funktionen aus, welche in der Betriebsordnung beschrieben sind:

a) er koordiniert die klinischen Tätigkeiten, die ihm vom Direktor der komplexen Struktur anvertraut werden;

b) er führt die Mitarbeiter und verwaltet die strukturellen und technologischen Ressourcen, die ihm vom Direktor der komplexen Struktur übergeben werden.

 
 
11. Koordinator des Personals im Bereich der Pflegedirektion:
„Koordinator des Departements“*
Mit Beschluss des Generaldirektors ernennt der Sanitätsbetrieb für jedes Departement, auf Vorschlag des Pflegedirektors bzw. des Pflegediensleiters je nach Art des Departements, und ausgewählt unter den Koordinatoren des Personals im Bereich der Pflegedirektion der verschiedenen Strukturen des Departements, einen Koordinator. Der Koordinator des Departements* behält den bereits bestehenden Koordinierungsauftrag.
Der Koordinator* des Departements ist hierarchisch der Pflegedirektion bzw. der Pflegedienstleitung unterstellt und arbeitet eng mit dem Direktor des Departements zusammen.
Der Auftrag wird höchstens für drei Jahre erteilt und kann erneuert werden. Er kann vom Generaldirektor vor Ablauf des Auftrages durch stichhaltige Begründungen und aufgrund der geltenden Bestimmungen von seinem Amte enthoben werden.
In Absprache mit der Pflegedirektion bzw. Pflegedienstleitung macht er im Falle zeitweiliger Abwesenheit einen Stellvertreter namhaft.
Der Koordinator* des Departements ist verpflichtet, die operative Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen den Koordinatoren des nicht ärztlichen Sanitätspersonals und den Direktoren der einzelnen Strukturen des Departements zu fördern.
 
Funktionen
Der Koordinator* des Departements übt folgende Funktionen aus:

a) er nimmt am jährlichen Budgetverfahren teil und trägt zur Erstellung und Erreichung der Ziele des Departements bei;

b) in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung und nach Anhörung der Koordinatoren des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der einzelnen Strukturen des Departements bereitet er den Vorschlag für den Bedarf an nicht ärztlichem Sanitätspersonals vor, der ins Budget aufzunehmen ist;

c) ist Bezugperson für die Pflegedienstleitung des Krankenhauses bzw. des Territoriums sowie für die Betriebsdirektion;

d) er leitet die pflegerische und medizintechnische Tätigkeit des gemeinsamen Führungsbereiches, wobei er für die Koordinierung und Vernetzung mit den anderen Strukturen sorgt und die entsprechenden Betreuungspläne des Departements erstellt; außerdem ist er für die ordentliche Instandhaltung der Geräte des Departements zuständig;

e) er verteilt das Personal innerhalb des Departements, unter Berücksichtigung der durch die Pflegedienstleitung erfolgten Zuweisungen;

f) er beteiligt sich an der Überprüfung zur Versorgung und Verwaltung des Bestandes an Verbrauchsgütern und Medikamenten und verwaltet diese, soweit sie in die direkte Zuständigkeit des Departements fallen und in Zusammenarbeit mit dem Departementdirektor;

g) er überprüft die Betreuungs-, und Versorgungsqualität;

h) er koordiniert die Aufzeichnung und Sammlung der Betreuungsdaten, des Ausbildungsbedarfes des Personals, der Qualitäts- und Forschungsprojekte.

Bei Beauftragung der/des Koordinator/in wird eine detaillierte Stellenbeschreibung ausgehändigt, welche den Aufgabenbereich und die Verantwortung genau definieren.
 
12. Koordinator des Personals im Bereich der Pflegedirektion der struktur
Er ist dazu verpflichtet, die praktische Vernetzung zu fördern und sich um die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der einzelnen Strukturen des Departements, den Direktoren der Strukturen und dem Direktor des Departements zu bemühen.
 
Aufgaben
Bei Beauftragung der/des Koordinator/in wird eine detaillierte Stellenbeschreibung ausgehändigt, welche den Aufgabenbereich und die Verantwortung genau definieren.
Der Koordinator des nicht ärztlichen Sanitätspersonals der Struktur übt im besonderen folgende Aufgaben aus:

a) er fördert die Verfahren zur Vernetzung der Betreuung und der Organisation des Departements;

b) er nimmt, im Bereich seiner Zuständigkeiten, mit dem Direktor der Struktur an der Festlegung und an der Verhandlung des Budgets der Struktur teil;

c) er trägt zur Beurteilung der Qualität der erbrachten Pflege und/oder der von der Struktur erbrachten Leistungen bei.

 
13. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Vorschläge zur Errichtung der strukturellen und funktionellen Departements müssen dem Assessorat für das Gesundheitswesen, Amt für Krankenhäuser, zur Begutachtung, im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Richtlinien der Landesregierung, unterbreitet werden.
Die Vorschläge über die departementale Organisation müssen auf den effizienten und zweckmäßigen Gebrauch der Ressourcen, mit besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit der Leistungen ausgerichtet sein, und dürfen keine Erhöhung des Personalbestandes mit sich bringen.
Im Errichtungsbeschluss des Departments müssen für jedes Departement mindestens die folgenden Inhalte festgelegt werden:

a) Mission, Grundsätze, Art der Führung und operative Umsetzung

b) allgemeine Ziele des Departements und des Direktors

c) Zuständigkeitsbereiche

d) Zusammensetzung

e) Zuweisung der Ressourcen an das Departement

Falls besondere und begründete organisatorische Bedürfnisse vorliegen, können die Betriebe dem Assessorat für das Gesundheitswesen zum Teil Ausnahme-Ermächtigungen zu diesen Richtlinien vorschlagen.
Bezugsquellen: Gesetz 7/2001, Gesetz 9/2006, Landesgesundheitsplan 2000/2002
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