Den Rahmenrichtlinien liegt ein ganzheitliches Bildungsverständnis zugrunde. Das Kind, seine Entwicklung, die gesamte Persönlichkeit, nicht einzelne Aspekte, stehen demnach im Mittelpunkt früher Bildung. Dieses Prinzip kommt auf zwei Ebenen zur Geltung:
(a) Frühe Bildung stärkt die gesamte Persönlichkeit des Kindes und betrifft alle Visionen und alle Kompetenzen. Das Kind ganzheitlich zu stärken bedeutet, kognitive, emotionale und soziale Kompetenzen in den Fokus der Organisation von Bildungsprozessen zu stellen. Zentrales Ziel der Rahmenrichtlinien ist es, kindliche Lernprozesse entwicklungsangemessen und kindgerecht zu gestalten und in Interaktion mit dem Kind auf eine Stärkung seiner Entwicklungs-, Lern- und Bildungsbiographie hinzuwirken.
(b) Die Gestaltung von Bildungsprozessen in den unterschiedlichen Bildungsfeldern bietet Möglichkeiten, in jedem Bildungsfeld alle kindlichen Kompetenzen zu stärken. So kann beispielsweise im Tanz auch frühe mathematische Bildung und bei der Durchführung naturwissenschaftlicher Experimente die Sprachkompetenz des Kindes gestärkt werden.