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Beschluss Nr. 1307 vom 18.03.1991
Transport und Lagerung von Abfällen aus anderen Provinzen (abgeändert mit Beschluss Nr. 3714 vom 2.10.2000 und Beschluss Nr. 3434 vom 22.09.2008)

…omissis…

1) ohne besondere Ermächtigungen, die aufgrund von formalen Abkommen mit anderen Provinzen ausgestellt werden, die Ablieferung und Lagerung von Abfällen jedwelcher Art, die von außerhalb des Landes kommen, auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen zu verbieten;
 
1bis) Vom Verbot gemäß Punkt 1) sind alle Abfälle ausgenommen, die einem Verwertungsverfahren gemäß Anhang C zum Landesgesetz vom 26. Mai 2006, Nr. 4, zugeführt werden sowie die Abfälle der „Grünen Abfallliste  laut Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006.
 
2) den zuständigen Landesrat zu beauftragen, den Inhalt dieses Beschlusses den betreffenden Körperschaften oder Unternehmen mitzuteilen.