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Beschluss Nr. 4150 vom 03.12.2007
Sanitätskoordinator gemäß LG 7/2001 in geltender Fassung - Festlegung der wirtschaftlichen Behandlung

…omissis…

1. In Erwartung einer bereichskollektivvertraglichen Regelung, eine Vergütung für die Ausübung der Funktion des Sanitätskoordinators festzulegen.

2. Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit mit 24 Stunden festzulegen.

3. Die Stundenvergütung in Anlehnung an die laut Beschluss Nr. 1022, vom 27.03.2006 vorgesehenen Maximalstundensatz der Konsulenzärzte festzulegen.

4. Vorzusehen, dass der laut vorherigem Absatz vorgesehene Betrag 12 mal zusteht.

5. Die Außendienstvergütung im Ausmaß und  zu den Bedingungen, wie sie den Bediensteten des Landesgesundheitsdienstes, laut der geltenden Regelung zusteht, zu entrichten.