1. Der Beitrag kann von Bürgern und Bürgerinnen nur an den Tankstellen in den Gemeinden beansprucht werden, für welche die Preisreduzierung beim Verkauf von Benzin und Dieselöl zutreffen, so wie von der Landesregierung festgelegt. Der/Die Begünstigte hat seiner/ihrer Zonenzugehörigkeit entsprechend Anrecht auf die Preisreduzierung.
2. Die Höchstmenge beim Auftanken von Benzin und Dieselöl pro Person und Fahrzeug, für die ein Preisnachlass vorgesehen ist, wird wie folgt festgelegt:
a) 60 Liter am Tag,
b) 210 Liter im Monat.
3. Für die Aktivierung der „Preisreduzierungskarte“ müssen sich die Begünstigten an die Wohnsitzgemeinde wenden. Hierfür können sie die Karte der Steuernummer oder des Gesundheitsdienstes verwenden.
4. Nach Erhalt des Geheimcodes (PIN) können sie gleich die Preisreduzierung an den Tankstellen in den betroffenen Gemeinden in Anspruch nehmen.
5. Die Begünstigten müssen die Regelung für die Bürger laut Anlage D, welche die Fristen, Bedingungen und Modalitäten für die Inanspruchnahme der Begünstigung beinhaltet, unterzeichnen.