In vigore al

RICERCA:

Ultima edizione

Beschluss Nr. 3315 vom 08.10.2007
Bestätigung der Jahresgebühr für die Benutzung der Infrastrukturen des Landesfunknetzes für die Dauer von weiteren zwei Jahren

omissis…

 

1.     in Erwartung der Ausarbeitung der Verordnung für die Benutzung der Infrastrukturen des Landesfunknetzes die Tabelle mit den Jahresgebühren, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 4341 vom 29.11.2004, ab 1. November 2007 für die Dauer von weiteren zwei Jahren zu bestätigen,

2.     die Reduzierung der Jahresgebühr in Ausmaß von 50 Prozent für Fernseh- und Rundfunkanstalten, welche mit dem Land einen Vertrag zur Beteiligung am Bevölkerunginformationssystem im Kata-strophenfall abgeschlossen haben, sowie für Südtiroler Gemeinden zu bestätigen,

3.     im Vertragsmuster für entgeltliche Konzessionen vorzusehen, dass die Konzession für sechs Jahre gilt, dass beide Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vom Konzessionsvertrag zurücktreten können und dass die jährlichen Konzessionsgebühren von der Landesregierung festgelegt und eventuell periodisch angepasst werden,

4. im Vertragsmuster für unentgeltliche Konzessionen vorzusehen, dass die Konzession für neun Jahre gilt und dass beide Vertragsparteien jederzeit unter    Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vom Konzessionsvertrag zurücktreten können.

indice