(1) Die passiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2021 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts aus folgenden Beträgen:
Beträge, die von den zweckgebundenen Ausgaben für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2021 noch zu bezahlen sind (Artikel 3)
Euro
825.707.954,73
Beträge, die von den Rückständen der Haushaltsjahre 2020 und vorhergehende noch zu bezahlen sind (Artikel 5)
992.534.800,22
passive Rückstände zum 31. Dezember 2021
1.818.242.754,95