(1) Die aktiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2021 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts aus folgenden Beträgen:
Beträge, die auf den festgestellten Einnahmen für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2021 noch einzuheben sind (Artikel 2)
Euro
436.883.421,12
Beträge, die auf den Rückständen der Haushaltsjahre 2020 und vorhergehende noch einzuheben sind (Artikel 4)
1.295.954.395,17
aktive Rückstände zum 31. Dezember 2021
1.732.837.816,29