6.1 Transparenz der Kosten
1. Der Träger gewährleistet eine effiziente Führung des Dienstes durch ein Kontrollsystem und die Anwendung geeigneter Instrumente zur Analyse und Rechnungslegung.
2. Die An- und Abwesenheiten der Nutzer und Nutzerinnen werden systematisch festgehalten.
3. Die Verwendung der Geldbeträge, die das Personal auf Anfrage der Nutzer und Nutzerinnen oder deren gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen verwalten, um kleinere Ausgaben für die Nutzer und Nutzerinnen oder zusammen mit diesen zu tätigen, wird ordnungsgemäß belegt.
6.2 Organigramm
1. Der Träger erstellt ein Organigramm mit einer klaren Beschreibung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller im Dienst tätigen Personen. Das Organigramm wird regelmäßig aktualisiert.
2. Das Organigramm wird den Nutzern und Nutzerinnen und den Personen, die in irgendeiner Form mit dem Dienst zu tun haben, in verständlicher Form bekannt gegeben.
6.3 Statistische Daten
1. Der Träger gewährleistet die systematische Erhebung der statistischen Daten und verwendet dafür die Vordrucke und Erhebungssysteme der Landesverwaltung.
6.4 Qualitätsmanagement
1. Der Träger erarbeitet Strategien und Instrumente zur Steigerung der Qualität des angebotenen Dienstes und führt kontinuierlich einen Verbesserungsprozess zur Qualitätssicherung und -entwicklung durch, um die Lebensqualität der Nutzer und Nutzerinnen zu verbessern (Fehler- und Beschwerdemanagement, Überprüfungen, Audit oder andere Evaluierungsinstrumente). Er sieht ein geeignetes System zur Überprüfung der geplanten Zielerreichung vor.
2. Der Zufriedenheitsgrad der Nutzer und Nutzerinnen und eventuell der Familienangehörigen wird mindestens alle drei Jahre erhoben. Erhebungsverfahren und -instrumente werden auf die Zielgruppe abgestimmt. Das Resultat der Erhebung wird allen Betroffenen mitgeteilt.