5.1 Akte mit den persönlichen Daten
1. Der Träger führt in geeigneter Weise eine Akte mit den persönlichen Dokumenten und Daten der Nutzer und Nutzerinnen und ihrer Bezugspersonen (gesetzliche Vertreter/Vertreterinnen, Familienangehörige) samt deren Telefonnummern.
2. Die Akte enthält, gut strukturiert, die meldeamtlichen Daten, die Geschichte und die aktuelle Situation der Person in Bezug auf ihr familiäres und soziales Umfeld, die Angabe der Sprache, in der mit der Person kommuniziert werden muss, sowie diesbezüglich zu verwendende Kommunikationsmittel, gegebenenfalls die benötigten Hilfsmittel, die Beschreibung des Bildungsverlaufs und des beruflichen Werdegangs, die gesundheitliche und therapeutische Dokumentation, Gutachten und Berichte anderer Dienste, die Unterlagen zur Bezahlung der Tarife, Anwesenheitslisten, die Wochenplanung während der Nutzung des Dienstes und sonstige erforderliche Dokumente und Informationen.
5.2. Individuelles Projekt
1. Das interne multidisziplinäre Team erarbeitet und dokumentiert für jeden Nutzer/jede Nutzerin ein individuelles Projekt aufgrund der vom interdisziplinären Einstufungsteam festgelegten Ziele. Das individuelle Projekt enthält den individuellen Betreuungsplan (PAI).
2. Das individuelle Projekt wird gemäß den Prinzipien der Teilhabe, der Selbstbestimmung und der Inklusion der Person mit personenzentrierten Methoden erarbeitet: die Personen werden so weit wie möglich aktiv in den Prozess der Festlegung und Auswertung der Ziele und in alle Entscheidungen, die sie betreffen, einbezogen.
3. Um die uneingeschränkte Teilhabe der Person an der Erarbeitung des individuellen Projekts zu gewährleisten, wird eine für sie geeignete Form der Kommunikation und Information gewählt und das Projekt wird in der von ihr gewählten Sprache verfasst.
4. Das individuelle Projekt wird systematisch durch geeignete Instrumente vom internen multidisziplinären Team und mindestens zwei Mal jährlich gemeinsam mit dem interdisziplinären Einstufungsteam evaluiert und aktualisiert. Das individuelle Projekt wird aufbewahrt und systematisch archiviert.
5. Die Dokumentation zum individuellen Projekt enthält:
a) die Analyse der Stärken und Kompetenzen der Person und deren Bedarfs an sozialpädagogischen Leistungen, an Pflege- und Betreuungs- und an gesundheitlichen Leistungen,
b) die Beschreibung der Erwartungen, der Wertvorstellungen, der Wünsche und der Vorlieben der Nutzerin/des Nutzers,
c) die Beschreibung der Ziele auf der Grundlage der Analyse laut Buchstabe a) unter Berücksichtigung der vom Nutzer/von der Nutzerin geäußerten Erwartungen und Bedürfnisse sowie der vom interdisziplinären Einstufungsteam festgelegten Ziele,
d) die Festlegung des Zeitrahmens für das Erreichen der einzelnen Ziele und des Zeitrahmens für die periodische Überprüfung der Umsetzung,
e) die Beschreibung der zum Erreichen der einzelnen Ziele erforderlichen Maßnahmen mit deren Umsetzungszeiten,
f) die Festlegung von Indikatoren, an denen sich die effektive Umsetzung der Ziele messen lässt,
g) die Festlegung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, die für die Abfassung, die Aktualisierung und die Überprüfung des individuellen Projekts verantwortlich ist,
h) die Beschreibung der Vereinbarungen und der Verpflichtungen mit dem zuweisenden Träger samt Planung der Rückführungsphase,
i) die Beschreibung der Vereinbarungen und Verpflichtungen mit anderen öffentlichen oder privaten Diensten, die in das Projekt miteinbezogen sind, und die Angabe der jeweiligen Bezugspersonen,
j) eventuelle weitere Zielvereinbarungen, unterzeichnet vom Nutzer/von der Nutzerin, vom gesetzlichen Vertreter/von der gesetzlichen Vertreterin oder von der Familie,
k) die regelmäßige Evaluation,
l) die Unterschrift des Nutzers/der Nutzerin oder des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin und der für das individuelle Projekt verantwortlichen Fachkraft.
5.3 Datenschutz und Schutz der Privatsphäre
1. Einzuhalten sind die Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Daten.
2. Es sind sämtliche Maßnahmen anzuwenden, die den maximalen Schutz der Privatsphäre der Nutzer und Nutzerinnen ermöglichen. Bei Bedarf erhalten sie fachspezifische Beratung zum Thema Sexualität und Partnerschaft.
3. Zu gewährleisten ist das Recht auf Information, auf Ausdruck des Einverständnisses, auf Nicht-Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der kulturellen, sozialen, religiösen und ethnischen Zugehörigkeit.
4. Die Beziehung zwischen dem Personal des sozial-gesundheitlichen stationären Dienstes und den Nutzern und Nutzerinnen ist eine Beziehung unter Erwachsenen, gegründet auf gegenseitigem Respekt.
5. Persönliche Gespräche müssen so geführt werden, dass die Privatsphäre der Personen geschützt ist.
5.4 Kommunikation
1. Die Kommunikation erfolgt in deutscher, italienischer oder (in den ladinischen Ortschaften) ladinischer Sprache unter Achtung der Muttersprache des Nutzers/der Nutzerin.
2. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des sozial-gesundheitlichen stationären Dienstes verwenden die für die Nutzer und Nutzerinnen geeignetsten Kommunikationsformen und -mittel.
3. Einzuhalten sind die Bestimmungen über den Zugang zu den Verwaltungsunterlagen.
4. Die Nutzer und Nutzerinnen haben Anrecht auf den Zugang zu den schriftlichen Unterlagen, die sie betreffen. Diese sind in einer leicht verständlichen oder gegebenenfalls in Leichter Sprache verfasst.
5.5 Selbstbestimmung und Teilhabe
1. Die Selbständigkeit und Wahlfreiheit der Nutzer und Nutzerinnen sind als Ausdruck ihrer Identität und persönlichen Freiheit zu respektieren.
2. In den Diensten wird die Entscheidungsfähigkeit der Nutzer und Nutzerinnen durch geeignete Strategien gefördert, die die Eigenverantwortung stärken.
3. Um ihre Selbständigkeit so weit wie möglich zu fördern, werden die Nutzer und Nutzerinnen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten angeregt, bei der Gestaltung des Alltages mitzuwirken.
4. Die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Gemeinschaftsleben und ihre Teilnahme an Angeboten im Umfeld werden gefördert, zum Beispiel durch Schwimmbadbesuche, durch den Besuch von Treffpunkten oder Kinos, von Initiativen der ehrenamtlich tätigen Vereine, die Teilnahme an Festen usw.
5. Der Nutzer/die Nutzerin wird bei der Wahl der täglichen Beschäftigungen und bei der Tagesgestaltung miteinbezogen.
5.6 Zusammenarbeit mit den Familienangehörigen, dem gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin und dem Referenznetzwerk
1. Der Träger bewertet von Fall zu Fall die Modalität und Zweckmäßigkeit der Miteinbeziehung und die Modalität der Kommunikation mit den Familienangehörigen, dem gesetzlichen Vertreter/der gesetzlichen Vertreterin oder der verantwortlichen Person des Referenznetzwerks mit Blick auf eine maximale Inklusion, Valorisierung und Mitbeteiligung am Projekt.
2. Der Träger legt die Besuchsregeln fest und gibt sie den Nutzern und Nutzerinnen, den Angehörigen und dem Personal bekannt.
5.7 Mitbestimmung bei der Führung und Entwicklung des Dienstes
1. Der Träger bedient sich verschiedener Instrumente, damit die Interessen der Nutzer und Nutzerinnen und ihrer Angehörigen, wenn angebracht, beim Organisieren und bei der Qualitätsbesserung des Dienstes vertreten sind. Zu diesen Instrumenten gehören zum Beispiel spezifische interne Ausschüsse, regelmäßige Treffen mit den Nutzern und Nutzerinnen und Ähnliches.
5.8 Begleitung in der Phase der Entlassung
1. Die Rückkehr der Person in den territorial zuständigen Sozialdienst oder in einen anderen Dienst muss sorgfältig vom interdisziplinären Einstufungsteam mit der Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter/ihrer gesetzlichen Vertreterin und mit dem wiederaufnehmenden Dienst geplant und vereinbart werden, um die Kontinuität des individuellen Projekts zu gewährleisten. Der Träger garantiert die Weitergabe aller nützlichen Informationen, insbesondere im Hinblick auf Strategien zur Reduzierung und Begrenzung von Verhaltensstörungen.