1. Alle eingereichten Anträge werden vor Gewährung der Beihilfe informationstechnisch einer Verwaltungskontrolle unterzogen. Bei den Kontrollen wird auch überprüft, ob die Antragstellenden falsche oder nicht wahrheitsgemäße Erklärungen vorgelegt haben.
2. Zudem führt das zuständige Amt in allen für zweckmäßig erachteten Fällen Kontrollen durch.
3. Unbeschadet der einschlägigen Gesetzesbestimmungen bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme wirtschaftlicher Vergünstigungen hat der festgestellte Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Anwendungsrichtlinien den Widerruf der Beihilfe und die Pflicht zur Rückzahlung des entsprechenden Betrags zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zur Folge, die ab Auszahlung der Beihilfe berechnet werden. Das gesamte Kontrollverfahren samt Verhängung eventueller Sanktionen muss innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab Einleitung des Verfahrens abgeschlossen sein.