1. Der Antrag auf Gewährung und Auszahlung der Beihilfe, muss online über den E-Government-Service der Landesverwaltung „Milchprämie–Zuschüsse an Milchviehbetriebe“ eingereicht werden.
2. Mit Dekret des Direktors der Landesabteilung Landwirtschaft wird der Anfangs- und Endtermin für die Einreichung der Beihilfeanträge festgelegt.
3. Als Einreichdatum gilt der Tag, an dem der Antrag im System registriert wird. Der Antrag gilt als ordnungsgemäß eingereicht, sobald der/die Antragstellende über das System die entsprechende Eingangsbestätigung erhält. Diese wird vom System unmittelbar nach Versenden des Antrags dem/der Antragstellenden per E-Mail übermittelt. Sofern die Mindestvoraussetzungen für die Gewährung der Prämie nicht erreicht werden, kann das Ansuchen nicht gestellt werden. Sämtliche Mitteilungen werden dem/der Antragstellenden übermittelt und auch den Vermittlern, sofern der Antrag über letztere eingereicht wurde.
4. Der Zugriff auf den E-Government-Service durch die Antragstellenden als auch durch die Vermittler erfolgt ausschließlich über die Plattform myCIVIS mittels des öffentlichen Systems für die digitale Identität (SPID – „Servizio Pubblico di Identità Digitale“).
5. Den Antragstellenden obliegt es zu überprüfen, ob die Angaben in der regionalen Viehdatenbank korrekt sind und eventuelle Fehler vor Antragstellung richtig zu stellen.