(1) In der Anlage 1 zum Dekret erhält die Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Verwaltungsangelegenheiten folgende Fassung:
„- Verwaltungsangelegenheiten und damit zusammenhängende Maßnahmen bis zur Bauabnahme, Zusatzaufträge, Behandlung der Vorbehalte, gütliche Streitbeilegung, Vertragsaufhebung, Freistellung der Bürgschaften
- Genehmigung von Unteraufträgen, Abtretungen von Forderungen, außergerichtliche Erklärungen
- Besondere Vertragsbedingungen für Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen
- Offene Verfahren und Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen und Flüssigmachung der Ausgaben
- Ideen- und Planungswettbewerbe
- Verträge nach Verhandlungsverfahren
- Abkommen und Vereinbarungen mit anderen öffentlichen Verwaltungen
- Sekretariat des technischen Landesbeirates für öffentliche Arbeiten“.