(1) Innerhalb der Landesverwaltung wird der Schriftverkehr in elektronischer Form abgewickelt, und zwar über das elektronische Protokoll, E-Mail oder sonstige Anwendungen. Die Nutzung der PEC-Postfächer ist in der Kommunikation zwischen den Organisationseinheiten außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nicht erlaubt.
(2) Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt Dokumente in Papierform zu versenden, wobei eigene Umschläge dafür zu verwenden sind.
(3) Interne Dokumente werden von der Organisationseinheit, die sie verfasst hat, protokolliert und auch in das elektronische Protokoll hochgeladen.
(4) Die Protokollierung interner Dokumente erfolgt unmittelbar nach deren Unterzeichnung.
(5) Interne informelle Mitteilungen unterliegen keiner Protokollierungspflicht und werden über die persönlichen elektronischen Postfächer übermittelt.