(1) Die Landesverwaltung sorgt für die Mitteilung der Verwaltungsakte und -maßnahmen und, in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen, für ihre Zustellung durch Informations- und Kommunikationstechnologien.
(2) Die Protokollierung ausgehender Dokumente erfolgt unmittelbar nach deren Unterzeichnung.
(3) Die Mitteilungen an öffentliche Verwaltungen und an Träger öffentlicher Dienste werden an das im IPA-Verzeichnis angegebene digitale Domizil mittels Anwendungskooperation oder über andere digitale Dienste gesendet, die von den einschlägigen Bestimmungen vorgesehen sind. Die Übermittlung von Dokumenten über Fax ist unzulässig.
(4) Die Mitteilungen an jene Rechtssubjekte, die zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet sind, und an Freiberufler und Freiberuflerinnen, die zur Eintragung in Berufslisten und Berufsverzeichnisse verpflichtet sind, werden an das digitale Domizil gesendet, das im INI-PEC-Verzeichnis angegeben ist, sofern keine andere Form der elektronischen Kommunikation vorgesehen ist.
(5) Die Mitteilungen an Bürger und Bürgerinnen und an andere als die in den Absätzen 3 und 4 genannten Rechtssubjekte werden an das im INAD angegebene digitale Domizil gesendet. Fehlt eine solche Angabe, ist das digitale Domizil jenes, das in den bei der Landesverwaltung eingereichten Unterlagen angegeben ist und es entspricht in jedem Fall dem digitalen Domizil laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe f).
(6) Bei Fehlen des digitalen Domizils laut Absatz 5 wird den Bürgern und Bürgerinnen und den anderen als den in den Absätzen 3 und 4 genannten Rechtssubjekten ein Papierausdruck des elektronischen Originaldokuments zugesandt.
(7) Die Einladungen zu Prüfungen, die Veröffentlichung der Ergebnisse und die Mitteilungen zum Aufnahmeverfahren werden im Sinne von Artikel 21 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 2. September 2013, Nr. 22, auf der Website der Landesverwaltung oder im Amtsblatt der Region veröffentlicht, sofern dies in der entsprechenden Wettbewerbsausschreibung festgelegt ist.
(8) Mitteilungen, die nicht der Protokollierung unterliegen, werden über die persönlichen elektronischen Postfächer versendet.