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c) Dekret des Landeshauptmanns vom 17. März 2022, Nr. 81)
Änderung der Verordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe

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1)
Kundgemacht im Amtsblatt vom 24. März 2022, Nr. 12.

Art. 2  (Inkrafttreten)

(1) Dieses Dekret tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.