(1) In der Überschrift des Landesgesetzes vom 12. November 2019, Nr. 11, wird die Zahl „XV“ durch die Zahl „XIV“ ersetzt.
(2) In Artikel 1 Absatz 1 des Landesgesetzes vom 12. November 2019, Nr. 11, werden die Wörter „im Einklang mit den Bestimmungen der Bewerbungsunterlagen und der Olympischen Charta“ durch die Wörter „im Einklang mit den im Antragsdossier des Italienischen Nationalen Olympischen Komitees (CONI) eingegangenen Verpflichtungen, das vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) genehmigt wurde, und mit den Vereinbarungen laut Vertrag mit der Gastgeberstadt (Host City Contract), der am 24. Juni 2019 in Lausanne unterzeichnet wurde“ ersetzt.
(3) Der Vorspann von Artikel 1/bis Absatz 2 des Landesgesetzes vom 12. November 2019, Nr. 11, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: „2. Die Deckung der aus diesem Artikel hervorgehenden Lasten, die sich insgesamt auf 19.894.366,20 Euro gemäß Gebietsübereinkommen belaufen, erfolgt:“
(4) In Artikel 1/bis Absatz 2 Buchstabe b) des Landesgesetzes vom 12. November 2019, Nr. 11, in geltender Fassung, wird die Zahl „7.944.350,00“ durch die Zahl „7.944.366,20“ ersetzt.