1. Diese Richtlinien werden ab 1. März 2022 angewandt.
2. Die Zuerkennung des Entgelts wird über das Programm Sozinfocase dokumentiert.
3. Die Entgelte für die zum Zeitpunkt laut Absatz 1 bereits bestehenden individuellen Vereinbarungen werden von Amts wegen gemäß den neuen Parametern neu berechnet und die Vereinbarungen gelten als von Amts wegen der Regelung angepasst, ohne Notwendigkeit einer neuen Übereinkunft zwischen den Parteien.