(1) Im ersten Satz von Artikel 34/ter Absatz 1 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung, werden die Wörter „die Erbringung dieser Dienstleistungen“ durch die nachfolgenden Wörter „die Erbringung dieser Leistungen auch in deutscher Sprache“ ersetzt.
(2) Artikel 34/ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung:
„3. Der Sanitätsbetrieb legt die Kriterien fest, nach denen die Patienten in die Einrichtungen laut Absatz 1 entsandt werden, und bestimmt die zum Entsenden berechtigten Ärzte, welche im Einzelfall vor dem Zugang zu ausländischen Leistungserbringern die klinische Notwendigkeit und die Angemessenheit bewerten.“
(3) Nach Artikel 51/ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung, wird folgender Artikel eingefügt:
„Art. 51/quater (Abschluss von privatrechtlichen Werk- und Arbeitsverträgen im Landesgesundheitsdienst)
1. Um die Notsituation des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen zu bewältigen, die sich aus der anhaltenden vergeblichen Durchführung von Wettbewerbsverfahren ergibt, und um das verfassungsmäßige Recht auf Gesundheitsschutz sowie die wesentlichen Betreuungsstandards zu gewährleisten, kann der Südtiroler Sanitätsbetrieb bis zum Abschluss der Wettbewerbsverfahren privatrechtliche Werk- und Arbeitsverträge für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen abschließen, sofern zuvor festgestellt wurde, dass es keine verfügbaren Fachkräfte gibt, die mit den üblichen Verfahren zur Personalaufnahme ermittelt wurden.
2. Die Verträge laut Absatz 1 werden mit der Klausel abgeschlossen, die deren vorzeitige Beendigung im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Wettbewerbsverfahrens vorsieht.
3. Um die Qualität des Dienstes zu gewährleisten, werden die Verträge nach entsprechender Kundmachung abgeschlossen, die sich nach den Kriterien der Unparteilichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit sowie der fachlichen Qualität richtet.
4. Die Erneuerung des Vertrages ist nur möglich, wenn die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen weiterhin gegeben sind.“