(1) Das Landesinstitut für Statistik (ASTAT) sammelt und beobachtet regelmäßig die Daten zur Gewalt gegen Frauen und zur Tätigkeit der Frauenhausdienste, der Beratungsstellen für Frauen in Gewaltsituationen und der Anti-Gewalt-Netzwerke sowie aller sonstigen in diesem Bereich Tätigen. Das ASTAT sorgt insbesondere für die Validierung, Verarbeitung, Analyse und Veröffentlichung der genannten Daten, um das Wissen über die Probleme im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Frauen und mitbetroffene Minderjährige zu erweitern.
(2) In Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Forschungsinstitutionen können Studien und wissenschaftliche Untersuchungen über die Merkmale und die Entwicklung des Phänomens der geschlechtsspezifischen Gewalt in Südtirol durchgeführt werden.