(1) Der Beitritt der Journalisten/Journalistinnen der öffentlichen Verwaltung zur Casagit Salute Società Nazionale di Mutuo Soccorso erfolgt auf Antrag des betreffenden Personals und ohne Ausgaben zu Lasten der Verwaltung. Der freiwillige Beitrag des Bediensteten (in Höhe von 3,60%) und die Servicegebühr (in Höhe von 0,30%) werden direkt von der Landesverwaltung überwiesen und vom Gehalt der jeweiligen Mitarbeiter abgezogen.