(1) Der Journalist der öffentlichen Verwaltung – Experte/Die Journalistin der öffentlichen Verwaltung – Expertin befasst sich mit der öffentlichen und institutionellen Information, verwaltet, koordiniert und pflegt die Beziehungen zu den Medien, kümmert sich um die Kommunikationsprozesse und sucht nach den geeigneten Mitteln, um eine ständige und aktuelle Information über die institutionellen Aktivitäten der Landesverwaltung zu gewährleisten.
Aufgaben
Der Journalist der öffentlichen Verwaltung – Experte/Die Journalistin der öffentlichen Verwaltung – Expertin:
Zugangsvoraussetzungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen Hochschulstudiums und Eintragung im Verzeichnis der Journalisten, Berufsregister.
Zweisprachigkeit
Zweisprachigkeitsnachweis C1 (ehem. „A“).