(1) In der Anlage 1 zum Dekret werden in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Schulfürsorge die Stichpunkte „Schulausspeisungen“ und „Beiträge an Gemeinden für die Führung von Kindergärten“ gestrichen.
(2) Im deutschen Wortlaut der Anlage 1 zum Dekret wird in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Schulfürsorge im Stichpunkt „Maßnahmen zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“ das Wort „Behinderung“ durch das Wort „Behinderungen“ ersetzt.
(3) Im deutschen Wortlaut der Anlage 1 zum Dekret wird in der Aufzählung der Aufgaben des Amtes für Hochschulförderung im Stichpunkt „besondere Maßnahmen zu Gunsten Studierender mit Behinderung “das Wort „Behinderung“ durch das Wort „Behinderungen“ ersetzt.