(1) In der Anlage 1 zum Dekret erhält in der Aufzählung der Aufgaben des Organisationsamtes der Generaldirektion des Landes der neunte Stichpunkt folgende Fassung:
- „Ankauf, Verwaltung und Wartung von Leitungen, Geräten und Systemen der kabelgebundenen und der drahtlosen Telekommunikation auch für Zwecke der Digitalisierung“.