(1) Die passiven Rückstände am Ende des Haushaltsjahres 2020 ergeben sich aus der allgemeinen Rechnungslegung des Haushalts in den folgenden Beträgen:
Beträge, die von den zweckgebundenen Ausgaben für die Kompetenz des Haushaltsjahres 2020 noch zu bezahlen sind (Artikel 3)
Euro 904.112.068,49
Beträge, die von den Rückständen der Haushaltsjahre 2019 und vorhergehende noch zu bezahlen sind (Artikel 5)
Euro 878.850.260,66
passive Rückstände zum 31. Dezember 2020
Euro 1.782.962.329,15