Beschluss vom 9. März 2021, Nr. 213
Verlängerung der Geltungsdauer der Beihilfenregelung laut Beschluss der Landesregierung Nr. 437/2016 (Beiträge an Berufsverbände und deren Genossenschaften sowie an Einrichtungen, Körperschaften und Organisationen für Maßnahmen zugunsten von Unternehmen zur Förderung der Wirtschaft und der Produktivität)
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