Die Gesundheitsbescheinigungen für sportliche Aktivitäten ohne Wettkampfcharakter werden im Sinne des Anhangs H des GSKV, gemäß Vorgabe des „Balduzzi-Gesetzes“ (Gesetzesdekret Nr. 158/2012, das mit Änderungen in Gesetz Nr. 189/2012 umgewandelt worden ist) ausgestellt:
GESUNDHEITSBESCHEINIGUNG ZUR TEILNAHME AN SPORTVERANSTALTUNGEN OHNE WETTKAMPFCHARAKTER
Aufgrund der von mir durchgeführten Untersuchung, den erhobenen Blutdruckwerten und des am / / durchgeführten EKGs, besteht keine Kontraindikation zur Ausübung einer sportlichen Aktivität ohne Wettkampfcharakter.
Dieses Zeugnis hat eine Gültigkeit von einem Jahr ab Ausstellungsdatum.
Es kann das Original aufbewahrt werden und eine Kopie davon ausgehändigt werden.
Der Arzt