(1) Im Hinblick auf die Grundversorgung wird auf die geltenden staatlichen Vorschriften verwiesen.
(2) BK im Streikfall:
(3) Die ausgewählte Ärztin/der ausgewählte Arzt hat das Recht innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Erhalt der Mitteilung seinen Willen kundzutun am Streik teilzunehmen. In diesem Fall ist er angehalten mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) an folgende Adresse: admin@pec.sabes.it oder mittels Telefon unter Nummer 0471-909 133/134/135 Folgendes mitzuteilen:
(4) Die Ärztin/der Arzt wird, wo möglich, vertreten werden. Bei Unmöglichkeit einer Vertretung wird die Ärztin/der Arzt von den zuständigen Stellen zwangsverpflichtet.
(5) Am Streiktag ist die normale Modalität der Erbringung des Dienstes für die BK aufgehoben, unabhängig von der Beteiligung oder nicht am Streik der Ärztin/des Artzes/der Ärzte.
(6) Die Ermittlung der Ärztin/des Arztes erfolgt nach dem Grundsatz der Rotation unter den Ärztinnen und Ärzten des Einzugsgebietes, beginnend bei den Ärzten mit der geringsten Vertragsbindungsdauer.