(1) Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino-Südtirol kundzumachen und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.