Das Richtpreisverzeichnis der Autonomen Provinz Bozen hat den Zweck, auf einheitliche Weise die, für die in der Provinz ausgeführten öffentlichen Bauarbeiten, geforderten Leistungen festzulegen. Die Richtpreise sind für alle Vergabestellen, gemäß Art. 16 Abs. 1 LG Nr. 16/2015 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 7 und 16 GvD 50/2016 verbindlich und sind von allen Subjekten, die die projektbezogenen Ausschreibungsdokumente vorbereiten, überprüfen und genehmigen, zu beachten.