1. Das Thema und die gewählte Kommunikationsart für den Fair Image Award wird vom Landesbeirat für Chancengleichheit festgelegt und mindestens 45 Tage vor dem Termin für die Einreichung des Teilnahmeantrags bekanntgegeben.
2. Die als geeignet erachteten Werbe- und Kommunikationsprojekte werden in einer Rangliste gereiht. Jedes Projekt wird mit null bis maximal fünf Punkten bewertet, die jeweils für die folgenden Bewertungskriterien zugewiesen werden:
a) Aussagekraft und Wirkung,
a) geschlechtsspezifische Analyse der Thematik bzw. geschlechtergerechter Zugang,
c) Kreativität,
d) Innovation,
e) Übereinstimmung mit dem vorgegebenen Thema,
f) Umsetzbarkeit.