(1) Die KJ-Anwältin/Der KJ-Anwalt übermittelt dem Südtiroler Landtag, der Landesregierung und dem Rat der Gemeinden jährlich einen Tätigkeitsbericht, der auch einen umfassenden Bericht über die Lebensbedingungen junger Menschen und allfällige normative und verwaltungstechnische Anregungen und Vorschläge enthält. Sie/er stellt den Tätigkeitsbericht innerhalb der ersten fünf Monate eines jeden Jahres den Landtagsabgeordneten vor – den genauen Termin legt die Landtagspräsidentin/der Landtagspräsident fest.
(2) Der Bericht wird auf der Internetseite der Kinder- und Jugendanwaltschaft veröffentlicht.