(1) Verantwortlicher für die Verarbeitung der im Tumorregister enthaltenen Daten im Sinne des Artikels 24 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb, der auch die administrative, technische und elektronische Verwaltung dieser Daten sicherstellt.
(2) Der Verarbeitungsverantwortliche nimmt gemäß Landesgesetz Nr. 7/2001, in geltender Fassung, die Dienste und die Unterstützung der Beobachtungsstelle für Gesundheit in Anspruch, die als Auftragsverarbeiter benannt wird.