1. Förderfähig sind alle Anträge auf einen Zuschuss, die bei einer der Banken eingereicht werden, die das Einvernehmensprotokoll 2021 „Neustart Südtirol“ unterschrieben haben, sofern der Antrag bis zum 15. Oktober 2021 von der Bank genehmigt wird und sofern der Zentrale Garantiefonds den derzeitigen Termin des 30. Juni 2021 entsprechend verlängert; andernfalls gilt als letzte Einreichfrist der 7. Juni 2021.