1. Der Artikel 1 Absatz 1 des Dekretes des Landeshauptmanns Nr. 1118 vom 25.01.2019 ist folgendermaßen ersetzt:
„1. Dem Landeshauptmann Dr. Arno Kompatscher obliegt die Behandlung der Sachgebiete des Generalsekretariats des Landes, welches die Abteilung Präsidium, die Anwaltschaft des Landes, die Abteilung Örtliche Körperschaften und Sport, mit dem Sonderauftrag Olympische und Paralympische Winterspiele Mailand Cortina 2026, das Amt für institutionelle Angelegenheiten, das Amt für Gesetzgebung, den Bereich Prüfbehörde für die EU-Förderungen und die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge umfasst sowie die Behandlung der Sachgebiete der Generaldirektion des Landes, welche die Abteilung Personal, die Abteilung Finanzen, die Abteilung Informationstechnik, das Organisationsamt, das Ökonomat, das Landesinstitut für Statistik (ASTAT), das Amt für Personalentwicklung, den Ausschuss zur Überprüfung der öffentlichen Ausgaben und die Unterstützenden Funktionen für das Verwaltungsgericht Bozen umfasst.
Dem Landeshauptmann obliegt außerdem die Behandlung der Sachgebiete des Ressorts für „Europa, Innovation, Forschung und Kommunikation“, welchem die Abteilung Innovation, Forschung, Universität und Museen, mit Ausnahme des Amtes für Infrastrukturen der Telekommunikation, die Abteilung Europa, die Abteilung Landeszahlstelle, die Abteilung Agentur für Presse und Kommunikation und der Betrieb Landesmuseen zugeordnet sind.“
Im Sinne von Artikel 52 des DPR vom 31. August 1972, Nr. 670, wird dieses Dekret im Amtsblatt der Region veröffentlicht.