1. Der Zuschuss wird in folgender Höhe gewährt:
a) 3.000,00 Euro für die Antragstellenden laut Artikel 4 Absatz 4, welche die Tätigkeit ab dem 01.01.2019 begonnen haben,
b) 5.000,00 Euro für die Antragstellenden mit Tätigkeiten laut Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben a) und b), welche im Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2019 einen Rückgang des Umsatzes von mindestens 20 Prozent für diese Tätigkeiten aufgrund der COVID-19-Krise erleiden,
c) 10.000,00 Euro für Antragstellende mit Tätigkeiten laut Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c), welche im Jahr 2020 im Verhältnis zum Jahr 2019 einen Rückgang des Umsatzes von mindestens 20 Prozent erleiden.