Art. 1 Anwendungsbereich
Art. 2 Ablauf und Dauer des Vertrages
Art. 3 Berufskarriere
Art. 4 Mindestvoraussetzungen und Kriterien
Art. 5 Allgemeine Bestimmungen
Art. 6 Weitere Auftragsarten im Rahmen der Berufskarriere
Art. 7 Finanzierungsbestimmungen
Art. 8 Zulage beruflicher Auftrag mit hoher Spezialisierung
Art. 9 Übergangsbestimmung
Art. 10 Arbeitsverhältnisse mit verkürzter Arbeitszeit – Teilzeit
Art. 11 Teilzeitarbeit – Leiter Inhaber eines Auftrages
Art. 12 Teilzeitarbeit und freiberufliche Tätigkeit
Art. 13 Besondere Bestimmungen
Art. 14 Gesetzliche und wirtschaftliche Behandlung des Leiters in Teilzeit
Art. 15 Recht der Gewerkschaft auf Information
Gemeinsame Anmerkung
Vorausgeschickt:
Es wird eingeräumt, dass die in diesem Teilvertrag erreichten Schlussfolgerungen, welche die Berufskarriere und die Arbeitsverhältnisse mit verkürzter Arbeitszeit betreffen, einen heiklen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen am Verhandlungstisch darstellen.
Die Parteien bestätigen mit der Unterzeichnung des vorliegenden 2. Teilvertrags, die Verhandlungen mit der dritten und letzten Verhandlungsphase fortzuführen, um die Anpassung des normativen Teiles gemäß der neuen Bestimmungen höheren Ranges oder aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen in einem einheitlichen Vertragstext vorzunehmen.
Die Verhandlungsdelegationen bestätigen und verfolgen das Ziel, soweit gerechtfertigt, die bestehende Behandlung der verschiedenen Berufsfiguren des Vertragsbereichs der sanitären Leiter zu vereinheitlichen.
In dem Bewusstsein, dass die Zusammenführung der verschiedenen normativen Institute, bzw. die vorgenommenen Änderungen keine zusätzlichen Kosten für diese Vertragsrunde verursachen dürfen, vereinbaren die Parteien, dass die Änderungen, die eine neue Finanzierung erfordern, auf die neue und zukünftige Vertragssaison verschoben werden.