(1) Die Musikschule führt musikalische Ausbildungstätigkeit für Schülerinnen und Schüler aller Südtiroler Schuleinrichtungen im Einvernehmen mit den Schulleitungen und gemäß den von der Italienischen Bildungsdirektion genehmigten Richtlinien durch.
(2) Die Musikschule schließt mit den Schulen eigene Konventionen ab, in denen die Bedingungen für die Zusammenarbeit festgelegt sind und die Projekte detailliert beschrieben werden.