(1) Zum Abschluss jeder Leistungsstufe müssen Prüfungen bestanden werden.
(2) Die Prüfungsleistungen für den Übergang von der I. in die II. Leistungsstufe werden von mindestens zwei Fachlehrpersonen der Musikschule bewertet. Die Prüfungsleistungen für den Übergang von der II. in die III. Leistungsstufe und bei der Abschlussprüfung werden von einer Kommission bewertet, die von der Direktion ernannt wird und sich aus mindestens drei Fachlehrpersonen und der Direktorin/dem Direktor der Musikschule zusammensetzt.
(3) Nach Abschluss der I. Leistungsstufe erhalten die Lernenden eine Besuchsbestätigung.
(4) Nach Abschluss der II. oder der III. Leistungsstufe erhalten die Lernenden ein Abschlusszeugnis mit der von der Kommission formulierten Bewertung oder eine Besuchsbestätigung.