1. Die Preise werden mit Dekret des Abteilungsdirektors oder der Abteilungsdirektorin vergeben.
2. Die Auszahlung des Preisgeldes erfolgt in einer einzigen Rate durch Überweisung auf das Bankkonto der Preisträgerin oder des Preisträgers.
3. Die Preise werden im Rahmen einer öffentlichen Feier verliehen, die in der Regel im Dezember stattfindet.