1. Preisanwärterinnen oder Preisanwärter müssen bei Einreichung des Bewerbungsantrags, in der Folge als Antrag bezeichnet, mindestens 15 Jahre wissenschaftliche Tätigkeiten in der Grundlagen- oder angewandten Forschung nach Erlangung des Forschungsdoktorats (PhD) oder eines gleichwertigen Studientitels nachweisen. Die Dauer des PhD-Studiums oder eines gleichwertigen Studiengangs wird nicht mitgezählt.
2. Zudem müssen Preisanwärterinnen oder Preisanwärter mindestens zwei der folgenden drei Zusatzvoraussetzungen erfüllen:
a) an einer Südtiroler Schule den Oberschulabschluss erlangt haben,
b1) bei Antragstellung seit mindestens fünf Jahren an einer Südtiroler Einrichtung für Forschung und/oder Wissensverbreitung arbeiten
oder
b2) in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung für mindestens fünf Jahre an einer Südtiroler Einrichtung für Forschung und/oder Wissensverbreitung gearbeitet haben,
c) ein Forschungsthema haben, das für Südtirol besonders bedeutsam ist.
3. Wer bereits Trägerin/Träger des „Südtiroler Wissenschaftspreises“ oder der gegenständlichen Preise war, kann sich nicht erneut bewerben oder von Dritten vorgeschlagen werden.