1. Anspruch auf die Preise haben gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Anwendungsrichtlinien physische Personen.
2. Die Preisanwärterinnen und Preisanwärter müssen die Teilnahmevoraussetzungen laut Artikel 5 dieser Richtlinien erfüllen.
3. Der „Women in Science Award Südtirol/Alto Adige“ kann ausschließlich Personen weiblichen Geschlecht verliehen werden.