1. Diese Richtlinien regeln die Modalitäten der Vergabe des „Research Award Südtirol/Alto Adige“ und des „Women in Science Award Südtirol/Alto Adige“, in der Folge als Preise bezeichnet, gemäß den Artikeln 9 und 18 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 2006, Nr. 14, in geltender Fassung, und unter Beachtung der Anwendungsrichtlinien im Bereich Förderung der wissenschaftlichen Forschung, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 11. Dezember 2019, Nr. 1063, in der Folge als Anwendungsrichtlinien bezeichnet.
2. Die Preise verfolgen das Ziel, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auszuzeichnen, die herausragende wissenschaftliche Leistungen erbracht haben und in der fachspezifischen internationalen Wissenschaftsgemeinde eine anerkannte Stellung einnehmen.